Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 29.07.2025
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1. Anmeldung
Die Anmeldung zur Teilnahme an einem Workshop kann mündlich, schriftlich, oder per E-Mail erfolgen. Vorzugsweise nutzen Sie das Anmeldungsformular auf meiner Website:
2. Vertrag/Buchungs- und Reservierungsbestätigung
Der Vertrag kommt erst mit dem Zugang der schriftlichen Buchungs- und Reservierungsbestätigung durch den Veranstalter zustande. Die Buchungsbestätigung erfolgt durch den Veranstalter per E-Mail, in Ausnahmefällen auch telefonisch. Verlangt der Veranstalter eine schriftliche Rückbestätigung der Buchungs- und Reservierungsbestätigung, so ist auch diese für das Zustandekommen des Vertrages erforderlich.
Soweit eine Buchungs- und Reservierungsbestätigung drei Tage nach erfolgter Anmeldung nicht zugegangen ist, sollte sich die anmeldende Person mit dem Veranstalter telefonisch in Verbindung setzen.
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich aus der Leistungsbeschreibung auf der Homepage des Veranstalters sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungs- und Reservierungsbestätigung.
Diese AGB sind fester Bestandteil des Vertrages. Sie sind in der jeweils aktuellen Fassung auf der Website des Veranstalters unter https://tjarksatelier.de veröffentlicht.
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3. Zahlungen
Die Bezahlung des Workshops erfolgt in der Regel per Überweisung auf das Geschäftskontos des Veranstalters oder über die Barzahlung während des Workshops. Der Veranstalter kann aber eine Anzahlung anfordern. Tut er dies ist diese innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Aufforderung zu begleichen. Wird die Anzahlung nicht fristgerecht geleistet, so gilt dies nicht als Rücktritt vom Vertrag. Wird jedoch nach erneuter Aufforderung und Fristsetzung durch den Veranstalter keine Anzahlung geleistet, ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall kann er die in Ziffer 5. genannten Stornogebühren verlangen.
4. Vertretungsrecht
Wer - aus welchen Gründen auch immer - an der Teilnahme am gebuchten Workshop gehindert ist, hat das Recht, sich durch eine andere geeignete Person vertreten zu lassen. Ein finanzieller Ausgleich zwischen angemeldeter und Ersatzperson ist zwischen diesen zu regeln. Soweit die vertretende Person offene Zahlungen übernimmt, ist die vertretene Person insoweit von den Zahlungsverpflichtungen befreit.
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5. Rücktritt durch angemeldete Person/Stornokosten
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5.1 Ein angemeldete Person kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten (Storno). Der Vertragsrücktritt sollte am besten schriftlich, er kann aber auch telefonisch erfolgen. Er bedarf in jedem Fall der schriftlichen Gegenbestätigung durch den Veranstalter.
5.2. Der Veranstalter ist berechtigt, eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen zu verlangen (Stornogebühr). Gestaffelt nach der verbleibenden Zeit zwischen Stornozeitpunkt und Workshopbeginn kann der Veranstalter folgende Anteile vom aktuellen Workshop-Preis verlangen. Bei Storno
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vor dem 10. Tag vor Workshopbeginn 0%
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ab dem 10. Tag vor Workshopbeginn 50%
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bis zum 5. Tag vor Workshopbeginn 70%
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bis zum 2. Tag vor Workshopbeginn 80%
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bei Nichterscheinen oder Stornierung nach Workshopbeginn 90%
5.4 Der angemeldeten Person bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass dem Veranstalter kein oder ein geringer Schaden/Aufwand entstanden ist, als die in 5.1. genannten.
5.5 Eine Reiserücktrittsversicherung kann solche Risiken beschränken.
6. Rücktritt durch den Veranstalter
Der Veranstalter ist berechtigt, ohne Kündigungsfrist vom Vertrag zurückzutreten und eine teilnehmende Person von der weiteren Teilnahme am Workshop auszuschließen, wenn die teilnehmende Person die Durchführung des Workshops so erheblich stört, oder sich so vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung auch zum Schutz anderer Teilnehmer*innen gerechtfertigt ist. Die Entscheidung und Ermessensfrage obliegt dem Veranstalter.
7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Kann der Veranstalter wegen außergewöhnlicher Umstände (hierzu zählen z.B. persönliche Erkrankung und schwerwiegende unvorhersehbare Ereignisse wie z.B. Todesfälle im persönlichen Umfeld u.ä.) den Workshop nicht durchführen, so hat er das Recht, den angemeldeten Personen adäquate Ersatztermine anzubieten oder den Vertrag zu kündigen. Dasselbe gilt wenn der Workshop nach Vertragsabschluss durch höhere Gewalt, zu der auch die Zerstörung von Workshop- und Schulungsräumen oder gleichgewichtige Vorfälle zählen, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Kann oder will der/die angemeldete Person einen der angebotenen Ersatztermine nicht wahrnehmen und bei Kündigung aus den genannten Gründen durch den Veranstalter vor Workshopbeginn erhält der/die Angemeldete eventuell geleistete Anzahlungen unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.
Ergeben sich die genannten Umstände nach Workshopbeginn, können beide Vertragsparteien den Vertrag ebenfalls kündigen. Der Veranstalter hat in diesem Fall nur Anspruch auf den anteiligen Preis für die bis zum Eintritt der genannten Umstände erbrachten Teilleistungen.
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8. Gutscheine
Gutscheine für Workshops die terminlich offen sind, bleiben ab Beginn des Folgejahres ein Jahr lang gültig. Sie verjähren am Ende des 1. Folgejahres nach Erwerb. Gutscheine sind analog jederzeit auf andere Personen übertragbar. Der Veranstalter garantiert allerdings nicht, dass noch bis zum Ablauf der Verjährungsfrist Workshops angeboten werden.
Gutscheine berechtigen zur Teilnahme an einem Workshop, wenn eine konkrete Anmeldung und Terminreservierung zu einem zu diesem Zeitpunkt noch verfügbaren Workshoptermin erfolgt. Sollte während der Gültigkeitsdauer des Gutscheins kein dem/der Gutscheininhaber*in passender Workshoptermin angeboten/gefunden werden, hat er das Recht den Gutschein zurückzugeben. In diesem Fall wird der Preis erstattet mit einem Abzug von 80,- € für den Bearbeitungsaufwand.
Maßgeblich für die Anrechnung von Gutscheinen sind die bei Einlösung gültigen Preislisten. Eine Differenz zu dem früheren Verkaufspreis wird dem/der Einlösenden vom Veranstalter nachbelastet.
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9. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen
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9.1 Allgemeine Sicherheitsregeln
Die Allgemeinen Sicherheitsregeln werden im zusammenhang mit der Buchungs-/Reservierungs-Anmeldebestätigung dem Veranstaltungsteilnehmer zugesand und sind Bestandteil des zu stande kommenden Vertrags. Die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung ist nur mit der Unterschrift des Teilnehmers möglich. Sollte der Veranstaltungsteilnehmer mit den Allgemeinen Sicherheitsregeln nich einverstanden sein, so kann er innerhalb von drei Tagen nach erhalt der Buchungs-/Reservierungs-/Anmeldebestätigung von dem Vertrag ohne die Berücksichtigung der AGB unter Punkt 5. (Rücktritt durch angemeldete Person/Stornokosten) zurücktreten. Ein späterer Rücktritt vom Vertrag ist nur unter 5. Rücktritt durch angemeldete Person/Stornokosten zu Berücksichtigen.
Die Allgemeinen Sicherheitsregeln sind spätesten am Tage der Veranstaltung, noch vor Kursbeginn dem Veranstalter unterschrieben zu überreichen.
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Diese Bedingungen gelten, soweit nicht Individualvereinbarungen getroffen wurden.
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Die dem Veranstalter zu Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages EDV-mäßig verarbeitet und gespeichert.
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Personenbezogene Daten werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt.
Gerichtsstand ist 58300 Wetter. Es gilt deutsches Recht
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Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.